Eventualvorsatz oder Fahrlässigkeit
Erneut musste ich das Bundesgericht im Zusammenhang mit einem tödlichen Verkehrsunfall mit der schwierigen Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit auseinandersetzen.
Es hat sich wie üblich für Eventualvorsatz entschieden (BGer 6B_1050/2017 vom 20.12.2017). Krass sorgfaltswidrig ist gemäss Bundesgericht eventualvorsätzlich:
Entscheidend ist, ob der Beschwerdeführer im Moment, als er zum Überholen auf die Gegenfahrbahn wechselte, ernsthaft darauf vertrauen konnte, er werde den als möglich erkannten Erfolg durch sein Fahrgeschick vermeiden können. Dies verneint die Vorinstanz zu Recht. Gemäss ihren verbindlichen Feststellungen bestand aufgrund der völlig ungenügenden Sichtverhältnisse gar nicht erst die Möglichkeit einer rechtzeitigen Reaktion. Sie hat folglich auch losgelöst von der festgestellten Verengung der Fahrspur im Zeitpunkt der Kollision eine Vermeidung des Erfolgs durch Fahrgeschick als unmöglich erachtet. Sowohl der Beschwerdeführer als auch das Opfer konnten die Gefahr durch eigenes Verhalten nicht mehr abwehren und der Eintritt einer Frontalkollision hing einzig vom Auftauchen von Gegenverkehr ab. Dass der weitere Verlauf des Geschehens nicht mehr in den Händen des Beschwerdeführers war, nachdem er sein Fahrzeug auf die linke Gegenfahrbahn gelenkt hatte, ist ausgehend von den Sichtverhältnissen und der Fahrgeschwindigkeit ohne Weiteres nachvollziehbar. Das Risiko einer Kollision mit Todesfolge erscheint mit der Vorinstanz unter den vorliegenden Umständen derart gross, dass das Verhalten des Beschwerdeführers nur als krass sorgfaltswidrig bezeichnet werden kann. Indem sich der Beschwerdeführer weder von den prekären Wetter- und Sichtverhältnissen noch von dem auf dem linksseitigen Bahntrassee fahrenden Zug davon abhalten liess, zwei Personenwagen zu überholen, brachte er zum Ausdruck, dass er sich mit dem als möglich erkannten Erfolg abfand und ihn in Kauf nahm (E. 1.4.2, Hervorhebungen durch mich).
Den Satz mit der krassen Sorgfaltswidrigkeit hätte ich jetzt weggelassen.