“Experten”-Kritik am neuen Pornografie-Entscheid des Bundesgerichts
Im Tages-Anzeiger wird der hier vorgestellte Entscheid des Bundesgerichts u.a. wie folgt kritisiert:
Ein anderer, ungenannt sein wollender Rechtsexperte aus dem Kanton Zürich sieht das allerdings anders: «Ein Informatiker wird für den Konsum harter Pornografie bestraft, ein Bauer nicht? Das versteht niemand», so der Anwalt.
Nun, vielleicht handelt es sich beim Kritiker bloss um einen selbsternannten Rechtsexperten.
Tja, in StGB AT geschlafen – da möchte man nicht namentlich genannt werden … 😉
Cool, Kosum erlaubt, Besitz nicht… Hatten wir dich schon mal, da war es so das nur derjenige der es erzeugt der Besitzer sein kann, weil wer das Copyright nicht hat schliesslich auch nicht Besitzer sein kann. Denn wenn das blosse herunterladen einem bereits zum Besitzer machen würde, dann wäre ich längst Besitzer vieler Hollywood Blockbuster und bald Milliardär.
Also stimmt da schon etwas grundsätzliches nicht – herunterladen kann einem definitiv nicht zum Besitzer machen, nur zum Konsument, egal ob der Inhalt “aus versehen” im Cache und somit auf dem Speichermedium gelandet ist oder ob man es willentlich heruntergeladen und zum späteren Konsum gespeichert hat, man darf dadurch sicherlich niemals zum Besitzer des Produkts werden, ansonsten kann man das Copyrightgesetz nämlich rauchen!
Im übrigen wird beim blossen streamen nicht mal eine Kopie im Cache hinterlassen, das soll dann also völlig ok sein aber das Cachen nicht? Und was heisst hier wer sein Cache löscht ist auf der sicheren Seite, löschen heisst nicht verschwunden. Wenn ich mit einem Forensictool die Platte durchsuche kommt alles, auch die gelöschten Inhalte zum Vorschein. Also muss da man nun etwa unterscheiden ob es im Cacheverzeichnis war oder nicht? Sinnlos, denn dann lädt man die Illegalen Dinge eben ins Cacheverzeichnis und löscht sie dann schnell und behauptet es sei eben gecached worden usw.
Im übrigen finde ich es dämlich das Kinderpornographisches Material in einen Topf mit Pornos wo Exkremente und Tiere usw. vorkommen geworfen werden. Ich finde da sollte man dann doch noch detailliert unterscheiden. Denn Kinderpornographisches Material landet nicht aus versehen auf der Platte, bei Tierpornos ist das schon eher möglich und bei Pornos mit Exkrementen oder solche wo Gewalt (meist gespielt) vorkommt ist das fast schon nicht mehr zu verhindern, da diese in anderen Ländern völlig legal sind.
Ich finde Kinderpornos sollten geahndet werden, den Rest ausser es handelt sich um Snuffpornos sollte man besser ganz aus diesem Artikel weglassen, würde das ganze nämlich wieder ein wenig überschaubarer machen.