Fahrverbot statt unbedingter Gefängnisstrafe?

Das Bundesgericht hebt in BGE 6S.489/2005 vom 12.04.2006 ein Urteil der waadtländer Justiz auf, die einem 78-jährigen Automobilisten den bedingten Strafvollzug verweigert hatte. Die Vorinstanz hatte den Mann wegen fahrlässiger Tötung (Art. 117 StGB) zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von zwei Monaten verurteilt. Dabei hat sie laut Bundesgericht in Verletzung von Bundesrecht nicht geprüft, ob eine Weisung nach Art. 41 Ziff. 2 Abs. 1 StGB (Fahrverbot) eine günstige Prognose zuliesse.