Fall Rocchi vor Bundesgericht

Dass die kantonale Staatsanwaltschaft kantonale Urteile an das Bundesgericht weiterziehen kann, erscheint mir organisationsrechtlich nach wie vor als systemwidrig. Ich gebe aber zu, dass dieses Beschwerderecht auch Vorteile hat, indem es ermöglicht, dem Bundesgericht kantonale Urteile vorzulegen, zu denen es sonst nie angerufen würde. Jüngstes Beispiel ist die Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Neuenburg gegen den Entscheid des Kantonsgerichts des Kantons Neuenburg in der causa “Rocchi” (s. meine früheren Beiträge). Bleibt nur zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft nicht an den Eintretensvoraussetzungen scheitert, zumal sie einen Zwischenentscheid anficht. Andererseits ist das Bundesgericht ja nicht allzu streng, wenn eine Behörde als Beschwerdeführerin auftritt.