Fehler des Anwalts sind dem Beschuldigten zuzurechnen
Der Strafverteidiger ist zwar nicht Vertreter des Beschuldigten, sondern bloss Rechtsbeistand. Seine Fehler werden dem Beschuldigten – wieso eigentlich? – dennoch zugerechnet. Dies bestätigt das Bundesgericht in BGer 6F_15/2013 vom 29.10.2013 im Fall einer verpassten Rechtsmittelfrist. Der Grund lag darin, dass der anzufechtende Entscheid einen falschen Eingangsstempel trug.
In Fällen der vorliegenden Art ist nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung die Entgegennahme des angefochtenen Entscheids durch die dazu bevollmächtigte Hilfsperson des Rechtsvertreters vorbehaltlos diesem zuzurechnen. Namentlich kann er aus dem Umstand, dass die Hilfsperson eine Weisung versehentlich nicht beachtet hat, nichts zu seinen Gunsten ableiten. Das Versehen der Hilfsperson ist dem Rechtsvertreter und damit der Partei wie eigenes Verschulden anzurechnen (Urteil 6B_503/2013 vom 27. August 2013 E. 3.1) und fällt somit als Fristwiederherstellungsgrund ausser Betracht. Das Gesuch ist abzuweisen, und es kann auf den Entscheid 6B_812/2013 vom 13. September 2013 nicht zurückgekommen werden.
Das Bundesgericht hilft dem unglücklichen Kollegen aber insofern als es feststellt, dass auf die Beschwerde auch mangels Legitimation nicht einzutreten war:
Anzumerken ist, dass auch aus anderen Gründen fraglich ist, ob auf die Beschwerde hätte eingetreten werden können. Gemäss Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG ist der Privatkläger zur Beschwerde legitimiert, wenn sich der angefochtene Entscheid auf die Beurteilung seiner Zivilansprüche auswirken kann. Der Gesuchsteller hatte sich in seiner Beschwerde vom 26. August 2013 zur Frage der Zivilansprüche nicht geäussert, sondern zur Legitimation zu Unrecht nur ausgeführt, diese sei “offensichtlich gegeben”, weil er sich als Strafkläger konstituiert und am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen habe (6B_812/2013, act. 1, S. 13 Ziff. 19). In seinem Fristwiederherstellungsgesuch führt er nun sogar ausdrücklich aus, dass es mangels bedeutenden finanziellen Schadens nicht möglich sei, ein zivilrechtliches Verfahren im Herkunftsland des Gesuchstellers anzustrengen (S. 2). Folglich dürfte sich der angefochtene Entscheid wohl kaum auf eine Beurteilung von Zivilansprüchen des Gesuchstellers auswirken können (E. 3).
Interessant, wenn also ein Anwalt Fehler macht ist der Mandant schuld? Wie sieht es denn mit der Haftpflicht aus? Ich meine wenn der Anwalt dann schuld für etwaige Nachteile oder finanzielle Schäden ist, dann muss der oder seine Haftpflichtversicherung eben dafür aufkommen oder? Wenn nicht, stimmt da ja schon mal was gar nicht, weil wenn ein Handwerker scheisse baut dann muss der oder seine Haftpflichtversicherung auf dafür aufkommen, sehe nicht ein weshalb das bei Anwälten anders sein soll…
Ich mache diese Differenzierung zwischen Vertreter des Beschuldigten und Rechtsbeistand auch – ich bezweifle aber, dass das sonst noch jemand macht, bei den Strafbehörden habe ich jedenfalls jeweils nicht den Eindruck.
@ Chris: Ein Anwalt haftet grundsätzlich schon für Fehler und eine Haftpflichtversicherung hat er auch – aber es gibt natürlich auch Unterlassungen, die man kaum wieder gutmachen kann…
@Malo: Ok… Aber was diese nicht wieder gutzumachenden Dinger betrifft habe ich auch gleich noch ne Frage, weil bei mir gabs auch solche “Nichtwiedergutzumachende Nachteile oder wie die Dinger heissen” schuld daran waren aber die Gerichte selber nicht der Anwalt, es hiess einfach es sei ein Nichtwiedergutzumachenden Dingsda passiert weil zbs. das Gericht es versäumt hat Beweise zu prüfen oder weil es einfach entschieden hat bereits aufgerufene und benannte Zeugen gar nicht erst zu befragen, die dann 1-2 Jahre später erst noch gestorben sind… Alles immer unter dem Deckmäntelchen der antizipierten wie auch immer, was für nichts anderes ist als pure Willkür…
Ich frage mich aber wie denn solche Nichtwiedergutzumachenden Dinge entschädigt werden, wenn man die schon nicht wiedergutmachen kann, dann erwarte ich wenigstens eine finanzielle Entschädigung auch wenn die nicht nicht im Stande ist alles wiedergutmachen was die verbockt haben und zwar egal ob es Anwälte oder Gerichte waren die es verbockt haben…
Aber in der Schweiz scheint das ja irgendwie kein Thema zu sein, die können machen was sie wollen, verbocken was sie wollen, willkürlich Beweise ignorieren und willkürlich Zeugen nicht befragen selbst dann wenn es überhaupt nur einen Zeugen dafür gibt und dann wenn dieser auch noch stirbt heisst es Nichtwiederzumachen und damit ist die Sache gegessen…
Für mich ist das aber nicht erledigt, ja stimmt ist nicht wieder gut zu machen, aber mit der Feststellung alleine kann es nicht getan sein oder? Man stellt ja schliesslich auch nicht einfach fest das einer mal erschlagen wurde und das wars halt, ist halt nun tot und gut ist….
Ich finde gerade dann wenn solche Nichtiwiedergutzumachende Dinge passieren, sollte es verdammt teuer werden, vor allem dann wenn Gerichte mit ihren meiner Einsicht nach völlig willkürlichen antizipierten kacke etwas derart verbockt haben das es dann eben Nichtwiedergutzumachen ist….
Ansonsten sehe ich keinen Grund mehr für Anwälte, Gerichte und überhaupt das ganze Zeugs da was nur wertloses Papier produziert aber die eigentlichen Probleme nicht mal ansatzweise lösen… Dann löse ich die Probleme dann lieber selber, läuft dann auch antizipiert und Nichtwiedergutzumachen und ganz ohne Papier…
In meinem Fall haben so viele Stellen alles verbockt und am Ende blieben nur solche Nichtwiedergutzumachenden Dinge, es ist echt nicht zu glauben… Noch viel unglaublicher finde ich aber das die dafür keine Rappen zahlen müssen…. Und das ganze hat nun auch noch fünf Jahre gedauert, für nichts, rein gar nichts, es hat nicht mal meine Wut ansatzweise vermindert, im Gegenteil ist diese nun grösser de je und schuld daran sind genau diese Nichtwiederguzumachenden Dinge von denen die dauernd schrieben….
Nähme mich wunder was passiert wenn ich denen irgendwelche Gliedmassen abhacken würde, ob es dann auch bloss heisst ist halt Nichtwiedergutzumachen und das wars, wohl kaum oder?!
Für mich ist das was die bei mir gemacht haben etwa das gleiche wie einer mit einem Beinbruch zum Arzt geht und dann wird das Bein dummerweise amputiert anstatt eingegipst und die Infusion lief auch schief deshalb muss der Arm auch weg und beim verlegen in ein anderes Zimmer fliegt dummerweise noch das Bett die Treppe runter und man hat auch gleich noch einen Hirnschaden … und am dann heisst es einfach, ja sorry tut uns leid ist halt nichtwiedergutzumachen und man wird nach Hause entlassen um zu verrecken….
Genau so empfinde ich das was bei mir geschehen ist, anstatt das Problem zu lösen wofür ich eigentlich gekommen bin, hat man zig andere Probleme erst verursacht und mich dann einfach damit alleine gelassen… Was zurückgeblieben ist, ist eine Riesen Wut auf alles was damit zu tun hat und anstatt irgendwas zu entschädigen wurde noch mehr Schaden verursacht…
ALLES NICHT WIEDER GUT ZU MACHEN!
Und in diesem Land anscheinend auch noch ohne irgendwelchen Folgen!
Wenn mir nun noch einer weiss macht das dies rechtens ist, dann … das will keiner wissen, was dann.. 🙁
Kann dies ebenso bestätigen, das ich in der Schweiz mit all den Anwälten ( egal ob für Mietrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungen ) nur schlecht bis ganz schlimme Erfahrungen gemacht habe. Ein ganz profilgeiler Junger Anwalt unterschrieb für uns einen Vergleich denn wir partou nie wollten. Er durfte das , denn in der Vollmacht steht das er einen Vergleich abschliessen darf.
Unrechtbewusstsein gibt es in diesem Land nicht, am meisten lügen genau die Personen die in der Gerichtbarkeit arbeiten, jüngst log eine Friedensrichterin, was sich in einer Schlichtungsverhandlung abspielte. Ohne Aufnahmegerät gehe ich nirgends mehr hin.
Wo sind die CH Bürger, denen man soviel Freiheit, Mitspracherecht und Demokratie angeblich gibt?
Das ist eben die Wahrheit, das sie selbst wissen wie es auf den Gerichten zugeht.
Schlimm wenn man von jemanden körperlich geschädigt wird, beim Prozess gehts nicht um die Straftat nur wie man das bereinigen kann.
Lächerlich.
Und wenn einem Vermieter belügen und betrügen, Arbeitgeber selbst bei Krankheit sich an den Taggeldern bedient, welche einem von der Versicherung zustehen, und alle Anzeigen werden eingestellt, da kann man nur für sich sagen.
WEG von so einem System, weg von so einem Unrechtsstaat, und so einem Unrecht Gesetz/Justiz.
Pfui