Fehlleistungen der Staatsanwaltschaft?

Der Tagesanzeiger und nach ihm die Sonntagspresse berichten über die Mängel der zurückgewiesenen Anklageschrift im Fall Swissair. Im Zentrum der Kritik steht offenbar die Frage nach dem hypothetischen Schaden, der eingetreten wäre, wenn der Verwaltungsrat im Jahr 2000 die Bilanz der Tochtergesellschaft SAirLines deponiert hätte, statt die Restrukturierung durchzuführen. Wenn der eingetretene Schaden im Vergleich zum hypothetischen Schaden tatsächlich in der Anklageschrift nachzuweisen ist, dann werden die Anklagepunkte in diesem Bereich tatsächlich nicht zu Verurteilungen führen können. Ich bleibe trotzdem bei meiner Prognose, denn die anderen Mängel erscheinen als behebbar (s. meinen letzten Beitrag).