Fehltritt der Verteidigung?
Nächste Woche soll vor dem Appellationsgericht Basel-Stadt die Appellationsverhandlung im Strafverfahren gegen den Beschuldigten Guido A. Zäch stattfinden.
Unmittelbar vor Verhandlungsbeginn schaltet sich die SonntagsZeitung mit zwei fragwürdigen Berichten und einem amüsanten Leserbrief des Beschuldigten ein.
Die SonntagsZeigung “enthüllt”, dass die Verteidigerin ein Gespräch mit (mindestens) einer Entlastungszeugin geführt habe, was in “Fachkreisen” und bei einem Vorstandsmitglied des Schweizerischen Anwaltsverbands SAV Verwunderung auslöse. Es sei Anwälten grundsätzlich nicht erlaubt, im Vorfeld und während eines Prozesses Kontakte zu Zeugen pflegen. Dies könne zu Disziplinarverfahren und schlimmstenfalls zum Entzug des Anwaltspatents führen. Die Bestimmungen im neuen Anwaltsgesetz (BGFA) seien klar.
Wer die angeblich klare Bestimmung findet, möge mich aufklären. Klar sind höchstens die Absichten der SonntagsZeitung, die auf Kosten der Verteidigerin zwei Entlastungszeuginnen demontiert. Fehltritt der SonntagsZeitung?