Fleissige Internetpolizisten

Der Rechenschaftsbericht 2006 der “Internetpolizei” KOBIK und die entsprechende Medienmitteilung sind online. Daraus ein paar Ausschnitte:

627 Verdachtsdossiers wurden an Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland weitergeleitet. Das sind 168 Dossiers oder fast 37 Prozent mehr als 2005.

352 Dossiers gingen an Ermittlungsstellen in der Schweiz (2005: 293, +20 Prozent). Von diesen hatten 93 ihren Ursprung in Meldungen aus dem Publikum. Das sind 10 Meldungen oder 12 Prozent mehr als 2005, was die weiterhin steigende Qualität der Publikumsmeldungen belegt.

Durch eigene Recherche konnte Kobik 259 Verdachtsmeldungen wegen mutmasslichem Besitz bzw. der Verbreitung von Kinderpornografie generieren. Das sind 36 Meldungen oder 16 Prozent mehr als 2005.

Der Bericht zeigt auch neue Probleme bei der Identifikation der Tatverdächtigen.

Im Laufe des Berichtsjahres wurden die ersten Fälle verzeichnet, bei denen keine Teilnehmeridentifikation möglich war und somit zunächst nicht weiterverfolgt werden konnten. Der für die Teilnehmeridentifikation und die Koordination der Überwachungsmassnahmen von Post- und Fernmeldediensten zuständige Dienst für besondere Aufgaben im UVEK hat die Probleme rund um die mobilen Breitbandverbindungen (WAP, W-LAN, Hotspots, UMTS usw.) erkannt und gemeinsam mit den Strafverfolgungsbehörden Handlungsoptionen erarbeitet (Ziff. 10.4 des Berichts).

Daraus darf keineswegs geschlossen werden, die Ermittlungen von KOBIK hätten etwas mit bewilligungspflichtiger Überwachung des Fernmeldeverkehrs zu tun. Wo kämen wir denn da hin?

Schliesslich zitiere ich noch Ziff. 10.3 des Berichts über Phishing und Geldwäscherei und frage mich, woher KOBIK diese Erkenntnisse haben will:

Speziell zu erwähnen ist die Zunahme an Phishing-Attacken. Das aufgrund solcher Attacken eingegangene Geld wird anschliessend mittels privater Geldkuriere, welche mit aufwändig inszenierten Inseraten im Internet rekrutiert werden, in gestückelten Beträgen über Geldtransfer Institute an die Urheber der Phishing-Attacken oder weitere Mittelspersonen weitergeleitet. Die privaten Geldkuriere (Finanzintermediäre) machen sich so der Geldwäscherei strafbar.

Vgl. dazu auch die Meldung der NZZ, die sich wie in der Schweiz üblich mit der Wiedergabe der amtlichen Meldungen begnügt.