Flexible Bundesrichter

In einem Beitrag auf NZZonline werden Argumente pro und contra Motion Schimd ausgebreitet, welche die öffentlichen Verhandungen am Bundesgericht live-streamen will. Ein m.E. gewichtiges Argument ist, dass die Richter selbst diese Transparenz grossmehrheitlich ablehnen. Kein Argument darf aber dasjenige sein, das im Beitrag hervorgehoben wird:

Das Vorhaben könnte paradoxerweise gerade das Gegenteil bewirken. Denn angesichts der blanken Ablehnung des Web-TV ist nicht auszuschliessen, dass sich die Bundesrichter – sollten ihnen die Kameras aufgezwungen werden – noch seltener als heute aus ihren Büros an die Öffentlichkeit wagen würden; die gesetzliche Bestimmung, wonach ein Sachverhalt immer dann mündlich zu beraten ist, wenn sich keine Einstimmigkeit ergibt, wird am höchsten Gericht nämlich bereits heute recht «flexibel» gehandhabt.

Hoffentlich sind es nicht die Richter, die damit drohen, das Gesetz zu brechen.