Fliessbandarbeit am Bundesgericht
Allein heute publiziert das Bundesgericht 22 Entscheide zum Straf- und Strafprozessrecht und das ist noch lange nicht rekordverdächtig. Ein Entscheid ist aus nicht bekannten Gründen elektronisch nicht verfügbar (BGer 1B_97/2023 vom 17.02.2023). Bei fünf handelt es sich um Einzelrichtersachen, die restlichen 16 wurden in Dreierbesetzung entschieden. allesamt zu Ungunsten der Beschwerdeführer (Abweisung, Nichteintreten). Sämtliche acht Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege in diesen 16 Dreierentscheiden wurden abgewiesen.
Ich empfehle Ihnen generell, die (inoffizielle) Seite bger.li zu verwenden. Die Verlinkung ist dort viel einfacher und sowohl die Web- als auch die Druckansicht viel angenehmer zum Lesen als auf der offiziellen Bundesgerichtsseite. Dort ist auch der genannte Entscheid verfügbar: bger.li/1B_97-2023
Herzlichen Dank dafür. Werde es mal näher anschauen, aber jetzt schon vielversprechend.
Ich wünschte mir das das Schweizer Bundesgericht einmal nach Litauen kommt und unserem Obersten Gerichtshof einmal die Schnelligkeit zeigt wie solch eine Behandlung geht. Von mir sind noch mehrere Fälle aus 2014, 2016 und 2017 eingegebene Fälle immer noch hängig. Ich bin schon seit 2 Jahren in Pension.
In der Regel dauern, durch Covid noch viel mehr, der Behandlungszeitraum beim Obersten Gerichtshof in Zivilsachen bei 5 Jahren ( im Durchschnitt). Bei Verwaltungssachen 7 Jahre und in Strafsachen sind es 3 Jahre.
Das Bundesgericht schafft es in 3 bis 4 Monaten 🙂 wow..
https://www.lat.lt/en
@Tades Brasauskas: Der Unterschied bei der Prozessdauer kann verschiedene Ursachen haben. Beim Bundesgericht hilft, dass viel Arbeit von einer grossen Zahl von Gerichtsschreibern vorbereitet wird. Es hilft auch die einzelrichterliche Zuständigkeit für Entscheide über Nichteintreten auf offensichtlich unzulässige Beschwerden, Nicheintreten auf Beschwerden, die offensichtlich keine hinreichende Begründung enthalten und Nichteintreten auf querulatorische oder rechtsmissbräuchliche Beschwerden. Gemäss meiner Auswertung im Bereich Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ist die Prozessdauer bei Entscheiden auf Nichteintreten und bei Entscheiden, in denen das Verfahren wegen des Rückzugs der Beschwerde als gegenstandslos abgeschrieben wird, besonders kurz und drückt so den Median der Prozessdauer nach unten. Entscheide mit (teilweiser) Gutheissung oder Abweisung dauern einige Monate länger. In diesem Rechtsgebiet wird auf fast keine Beschwerde von unvertretenen Personen eingetreten und ist Nichteintreten die häufigste Erledigungsart. Anscheinend haben gerade ärmere AHV- oder IV-Rentner Mühe einen berufsmässigen Vertreter für eine Beschwerde beim Bundesgericht zu finden.