Freiheit vor Sicherheit
Die Schweiz macht einen Polizisten zum Datenschützer, der die Freiheit über die Sicherheit stellt. So viel Widerspruch schreit förmlich nach Klärung.
Im NZZ-Interview wird ihm daher entgegnet, ohne Sicherheit gebe es keine Freiheit. Und prompt tappt der neue EDÖB in die (vielleicht gar nicht absichtlich) gestellte Falle:
Ohne Essen gibt es auch keine Freiheit, weil die Leute dann sterben würden. Dennoch gibt es kein Grundrecht spezifisch auf Nahrung oder Kleidung. Wollte man die Sicherheit als Grundrecht definieren, würde es in grundrechtlicher Hinsicht hinnehmbar, in extremen Sicherheitslagen in nordkoreanischen Verhältnissen und ohne jegliche Freiheit dahinzuvegetieren. Das aber genau will unsere Verfassung verhindern. Dagegen ist es durchaus vorstellbar, in einem unsicheren, aber dennoch freien Land zu leben. Wir sind in einer liberalen Gesellschaft nie absolut sicher – weder vor einem Verkehrsunfall noch vor einem Einbruch oder vor irgendeiner anderen Bedrohung.
Tja, diese Kurve hat er ja gerade noch gekriegt. Offen bleibt aber, was er unter Sicherheit versteht. Freiheit kann er ja schon.
Das Grundrecht auf Nahrung und Kleidung ist in Art. 12 BV enthalten. Müsste ein Jurist eigentlich wissen – oder ist Herr Lobsiger kein Jurist? Habs spontan nicht rausgefunden.