Freispruch für Oskar Holenweger
Die Strafkammer des Bundesstrafgericht hat ihr Urteil heute mündlich eröffnet: Freispruch (s. dazu NZZ/fel.).
Ich glaube nicht, dass sich die BA damit geschlagen gibt. Der zuständige Staatsanwalt des Bundes hat gemäss Tages-Anzeiger bereits erklärt, dass Bellinzona nicht der Vatikan sei. Diese Auffassung wird m.W. auch in Lausanne geteilt, das besonders kritisch über die Alpen zu blicken scheint und sich auch von anderen Instanzen ennet der Alpen kaum beeindrucken lässt.
Ich hoffe jedenfalls, dass das Bundesgericht in den Fragen zur Beweisverwertung nicht anders entscheidet.
In diesm Fall sieht es glänzend aus für unsere Familie die durch vorsätzliche,
erwiesene und übelste Verleumdungen wider besseres Wissen, Beschimpfungen,
Drohung und Dokumentefälschung durch BfM/BVG inzwischen einen Schaden von
735000Fr. hat. Von dem Arbeitsplatzverlust und dem Schaden an der 25 Jahre
aufgebauten Reputation und Integrität mal ganz abgesehen. Ebenfalls wird das
Beleidigen meiner Ehefrau als Kriminelle und Arbeitslose für die Betroffenen
noch ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Unverschämtheit
sondergleichen ist das.