Fremdenfeindlich, aber nicht rassistisch: Freispruch für Polizisten
Das Bundesgericht kassiert die Verurteilung eines Polizisten, der einen Mann bei dessen Festnahme lautstark in Anwesenheit einer anwachsenden Menschenmenge mit verschiedenen Ausdrücken, unter anderem als “Sauausländer” und “Dreckasylant”, beschimpfte (BGE 6B_715/2012 vom 06.02.2014; Publikation in der AS vorgesehen). Der Vorfall ereignete sich übrigens am 16. April 2007. Das Verfahren dauerte somit knapp sieben Jahre.
Wenn der Sachverhalt vollständig wiedergegeben ist, kommt der Polizist straffrei davon, zumal die Beschimpfung – falls überhaupt ein Strafantrag vorliegt – längst verjährt ist. Den folgenden Hinweis des Bundesgerichts verstehe ich deshalb nicht:
Ob der Beschwerdeführer wegen Beschimpfung im Sinne von Art. 177 StGB verurteilt werden kann, ist im vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden (E. 2.6).
Was ich auch nicht verstehe ist, wieso das kassierte Urteil der Vorinstanz gegen “in dubio pro reo” verstossen soll, was das Bundesgericht ausdrücklich feststellt, aber nicht begründet:
Sie läuft auf eine Auslegung und Anwendung von Art. 261bis Abs. 4 erste Hälfte StGB hinaus, die mit dem strafrechtlichen Legalitätsprinzip (Art. 1 StGB) und der Maxime in dubio pro reo (Art. 10 StPO) nicht vereinbar ist (E. 2.3.3).
toller Taschenspieler-Trick aus dem Bundesgericht…!
Sau-Ausländer sei keine Rasse, Dreck-Asylant auch nicht. Gut. Und Neger? Seit wann ist Neger eine Rasse? Und was, wenn ein schwarzer Araber fälschlicherweise als Buschindianer bezeichnet wird? oder ein hellhäutiger Albino trotz anderweitigem Aussehen als Schwarzer?
Gemäss Urteil ist “Sau-Schwarzer” Rassendiskriminierend…weil Schwarzer eine Rasse bezeichne.
Das ist vollkomme schwachsinnig, hier herrscht eine totale kategoriale Konfusion, zusätzlich aufbauend auf einem Begriff, der völlig überholt und nachweislich falsch ist und in diese Aporien führt.
Wenn wir der Argumentation des Bundesgerichtes wirklich folgen wollen, würde der ganze Artikel bzgl Rassen hinfällig. Ethnien und Religion sind oft nicht sichtbar. Wenn ein Nordafrikaner aufgrund seiner Aussehens beschimpft wird, dazu noch im gegebenen Zusammenhang, ist klar eine rassistische Handlung gegeben.
Oder muss der Polizist zuerst den Pass kontrollieren, um den Festgenommenen als (zBsp) Kabyl-Algerier beschimpfen zu können.
Dazu Wiki über Rasssentheorie:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rassentheorie
In der Deklaration von Schlaining erklärte eine Gruppe von Wissenschaftlern 1995, dass sich die Unterscheidung von Menschenrassen als in sich homogener und klar gegeneinander abgrenzbarer Populationen aufgrund jüngster Fortschritte der Molekularbiologie und der Populationsgenetik als unhaltbar erwiesen habe.[9]
(…)
Diese empirischen Befunde, die durch Fortschritte bei der Sequenzierung von DNA und Proteinen ermöglicht wurden, führten dazu, dass heute die große Mehrheit der Anthropologen eine Aufteilung der Menschheit in Rassen ablehnt.
Ich habe das erste Zitat so verstanden, dass das Bundesgericht zwar den Tatbestand der Beschimpfung als wahrscheinlich erachtet sich aber im vorliegenden Verfahren nicht weiter dazu äussern wollte.
In dubio pro reo ist tatsächlich nicht begründet und war auch nicht mehr nötig.
Wenn man sonst öfters den Eindruck hat, dass Polizisten von der Staatsanwaltschaft mit Samthandschuhen angefasst werden, stellt sich hier im Gegenteil die Frage, warum es überhaupt in den unteren Instanzen zu einer Verurteilung gekommen sein könnte?
Es darf ja wohl nicht sein, dass zur Schaffung eines ausweitenden Präjudizes ein Polizist herhalten musste??
Ich verstehe das Bundesgericht aber auch andere Gerichte ohnehin nicht mehr, die Entscheidungen entziehen sich meist meinem Verständnis. Sicher liegt das auch an den intransparenten meist auf alleinigen Schriftverkehr basierenden Prozesse. Wie auch immer, vieles ist einfach nicht mehr nachvollziehbar und sieht für mich einfach nur noch nach Willkür aus.
@novalis:
Das Rassendiskriminierungsgesetz gehört m.E. baldmöglichst abgeschafft, weil es mehr Probleme schafft als löst und weil es unmögliche Abgrenzungen zur Meinungsäusserungsfreiheit erfordert.
Jeder soll Gelegenheit haben, sich durch Leugnung des Holocoust usw. selber zu blamieren…
Schweizer ist gemäss obrigkeitlicher Rechtsprechung keine Rasse und daher Kuh-Schweizer oder Sau-Schweizer nicht rassendiskriminierend. Wenn statt ‘Schweizer’ aber ‘Jude’ oder ‘Neger’ oder ‘Schwarzer’ steht, dann greift das Gesetz.