Frohes Fest

Kurz vor den Festtagen erinnern sich manche Entscheidungsträger im öffentlichen Dienst daran, dass sie pünktlich zum feierlichen Schalterschluss noch ein paar beschwerdefähige Verfügungen verschicken könnten, die ja eh schon lange bereit liegen. Das verbessert die Erledigungsstatistik, entlastet die Geschäftskontrolle, reduziert die Anfechtungsquote und schafft die Gewissheit, seinen Sold auch im ausklingenden Jahr im Grunde mehr als nur verdient zu haben. So lässt sich die heilige arbeitsfreie Zeit – die Verwaltung hat vorgearbeitet –  befriedigt und entlastet überbrücken, zumal sich die eben noch erlassenen Verfügungen ganz von selbst ihrer Rechtskraft nähern. Herzlichen Dank  und Frohes Fest.