Frohes Fest
Kurz vor den Festtagen erinnern sich manche Entscheidungsträger im öffentlichen Dienst daran, dass sie pünktlich zum feierlichen Schalterschluss noch ein paar beschwerdefähige Verfügungen verschicken könnten, die ja eh schon lange bereit liegen. Das verbessert die Erledigungsstatistik, entlastet die Geschäftskontrolle, reduziert die Anfechtungsquote und schafft die Gewissheit, seinen Sold auch im ausklingenden Jahr im Grunde mehr als nur verdient zu haben. So lässt sich die heilige arbeitsfreie Zeit – die Verwaltung hat vorgearbeitet – befriedigt und entlastet überbrücken, zumal sich die eben noch erlassenen Verfügungen ganz von selbst ihrer Rechtskraft nähern. Herzlichen Dank und Frohes Fest.
Mir erschliesst sich der Zusammenhang mit dem Straf(prozess)recht nicht ganz. Hast du etwa noch ein paar Strafbefehle erhalten, kj?
Fantasie, Herr Kollege, Fantasie! Du zählst ja hoffentlich nicht auf die Gerichtsferien, die wir uns im ach so wichtigen Strafbereich (das Beschleunigungsgebot kennt keine Festtage) nicht leisten können. Aber nein, um Strafbefehle ging es nicht und ich selbst bin ohnehin froh, wenn ich dieser Tage was zu tun kriege. Die Staatsanwaltschaft hat in solchen Dingen in der Regel übrigens a) mehr Fingerspitzengefühl und b) einen auch über die Festtage funktionierenden Geschäftsbetrieb.
Auch die Gerichte verfügen über einen funktionierenden Geschäftsbetrieb – und das nicht nur im (zeitkritischen) Zwangsmassnahmenbereich 😉
Aber ich gebe Ihnen recht: ein solches Gebahren ist äusserst unschön! Trotz allem einen guten Rutsch und weiterhin besten Dank für diesen interessanten Blog.
Herzlichen Dank, das wünsche ich Ihnen auch. Werde auch im kommenden Jahr herummeckern.
Letztlich geht es hier aber doch nicht um eine nur bei Behörden zu beobachtende, falsch verstandene Endjahres-Erledigungswut (eine solche scheint mir vielmehr allgegenwärtig zu sein, gerade auch bei Anwälten), sondern wieder einmal um einen gesetzgeberischen Missgriff, nämlich die Abschaffung der Gerichtsferien im Strafprozess, aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen. Entgegen der kaum auszurottenden Irrmeinung, meinen “Gerichtsferien” eben gerade nicht die Ferien DES Gerichts (bzw. seiner Bediensteten), sondern die Ferien (der Bürger) VOM Gericht (bzw. den laufenden Fristen). Die “Betriebsferien” der Gerichte richten sich dagegen (nach wie vor) nach denjenigen der kantonalen Verwaltung, mit dem Resultat, dass Strafverfahren ohne Gerichtsferien kein bisschen schneller vorankommen, jedoch die Parteien durch laufende Fristen unnötig unter Druck gesetzt werden.