Früher war alles besser

In einer heute veröffentlichten Medienmitteilung stellt sich die Justizkommission des Solothurner Kantonsrats hinter die jüngst kritisierte Staatsanwaltschaft (vgl. dazu meine früheren Beiträge hier, hier, hier, hier, hier und hier). Den schwarzen Peter scheint die Justizkommission nun dem Haftgericht zuzuschieben, indem sie ihrer Sorge darüber Ausdruck verleiht. dass nur sehr gut begründete Haftgesuche bewilligt werden. Aus der Medienmitteilung:

Das neue Haftverfahren stellt hohe Ansprüche, die zu einer erheblichen Belastung der Staatsanwaltschaft führen. Früher konnte ein Untersuchungsrichter eine Haft für drei Wochen anordnen und während dieser Zeit weitere Beweise erheben. Heute hat die Staatsanwaltschaft lediglich 48 Stunden Zeit, um dem Haftrichter ein Ermittlungsergebnis vorzulegen. Ist ein solcher Haftantrag nicht sehr gut begründet, bewilligt der Haftrichter die Haft nicht. Über diese Situation ist die Justizkommission besorgt und sie wird sich diesem Thema noch widmen.

Verstehe ich das jetzt falsch oder sorgt sich die Justizkommission allen Ernstes darüber, dass das Haftgericht seine Arbeit ernst nimmt? Oder hat die Justizkommission übersehen, dass der Kanton Solothurn mit der Einführung der Strafverfolgungsreform nun endlich die internationalen Minimalstandards erfüllt, welche er über 20 Jahre lang verletzt hatte und dafür vom EGMR gerügt wurde (H.B. gegen die Schweiz)? Oder kann man von unseren Staatsanwälten in Haftsachen nicht das verlangen, was mindestens europaweit von Staatsanwälten verlangt wird?