Fünf Bundesrichterinnen für eine von Vornherein aussichtslose Beschwerde

Das Bundesgericht bestätigt eine Landesverweisung, welche das Kantonsgericht SG gegen eine Drogenhändlerin aus Deutschland ausgesprochen hatte (BGer 6B_149/2021 vom 03.02.2022). Das UP-Gesuch weist das Bundesgericht zufolge Aussichtslosigkeit ab – in Fünferbesetzung.