Fünf Bundesrichter für ein Erläuterungsgesuch

Das Bundesgericht tritt in Fünferbesetzung auf ein Erläuterungs- und Berichtigungsgesuch einer Beschwerdeführerin nicht ein, gibt ihm aber im Ergebnis dennoch statt. Es ging um eine Parteientschädigung, welche der Beschwerdeführerin zugesprochen wurde, die der Kanton Aargau zum Nachteil der Verteidigerin verrechnen wollte (BGer 6G_3/2011 vom 01.12.2011). Das Bundesgericht scheint solche Schlaumeiereien nicht zu dulden und sieht über das m.E. falsche Rechtsmittel hinweg.