Für unabhängigere Bundesrichter
Ein hier deponierter Kommentar schlägt eine originelle Änderung des BGG vor. Hier ein Auszug:
Art. 2
Ziffer 3 (NEU)
Die Mitglieder des Bundesgerichtes dürfen keiner politischen Partei angehören, die auch in der vereinigten Bundesversammlung oder im schweizerischen Bundesrat Mitglied ist.Art. 34
Richter, Richterinnen, Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen (Gerichtspersonen)
treten in Ausstand, wenn sie:f. (NEU) in den letzten 5 Jahren als Mitglied des Bundesgerichtes oder einer anderen Behörde
bereits 2 Entscheide der beschwerdeführenden Partei abgewiesen haben.g. (NEU) Mitglied einer politischen Partei oder eines Vereins oder einer anderen Interessengemeinschaft sind,
bei der auch ein am Entscheid der Vorinstanz beteiligtes Mitglied Mitglied ist.
Oh, danke für die Ehre ;-).
(Schade, dass es auf strafprozess.ch kein Diskussions-Forum gibt).
Ich hätte ja bei vielen Gesetzen solche Verbesserungsvorschläge für mehr Fairness/Unabhängigkeit (glaube aber gar nicht, dass die grossen Parteien das wollen).
Gibt es irgendeine Chance für mich, das in den Nationalrat zu bringen (gibt es Einzelinitiativen?). (Eine Volksinitiative wäre zu aufwendig für mich).
Oder auf welchem Weg hätte ich die besten Chancen solche Vorschläge einzubringen (soweit, dass es in einem Parlament zumindest eine kurze Diskussion gäbe)?
Ich vermute, dass so ene Gesetzesänderung zu viel mehr Gutheissungen am BGer führen würde (sprunghafter Anstieg von 12 auf ca 35-40 %).
Sie müssen einen Parlamentarier für Ihre Idee gewinnen. Der kann dann einen Vorstoss lancieren. Ich bezweifle allerdings, dass Ihnen das gelingen wird. Die Schweiz will ja gerade keine fremden Richter – man könnte auch sagen keine allzu unabhängigen Richter. Fremd in diesem Sinn sind wohl auch parteilose. In einem Punkt kann ich Sie aber beruhigen: Die Parteifarbe spielt nach meinen Erfahrungen keine Rolle. Ich kenne “linke” Richter, die etwa im Ausländerrecht die SVP rechts überholen.
Ich finde die Idee der “politischen Unabhängigkeit” interessant. Nach welchen Kriterien soll dann aber das Parlament die Bundesrichter auswählen? Die meisten Parlamentarier verstehen nichts von der Tätigkeit der Richterinnen und Richter. Fachliche Qualifikationen können die Parlamentarier daher kaum richtig einschätzen. Zudem sind die gewählten RichterInnen gute Einnahmequellen für die Parteien, da die gewählten RichterInnen ihren Parteien Abgaben leisten müssen. Ich nenne es mal “systembedingte Bestechung im Nachhinein”, ohne jemanden damit konkret zu verdächtigen und anklagen zu wollen Vielleicht sollte man einfach mal eine Strafanzeige lancieren und sehen, was dabei rauskommt?