Gedanken zum Jahreswechsel
Keine Angst, ich werde jetzt nicht sentimental und weise hier bloss auf ein paar Dinge hin, die mir dieser Tage immer mal wieder begegneten:
- Polen: Das Parlament legt das Verfassungsgericht lahm.
- Polen: Die Regierung verschafft sich Zugriff auf die Führungspositionen bei den öffentlich-rechtlichen TV-Anstalten.
- Frankreich: Es dürfen Razzien ohne richterlichen Beschluss vollzogen werden.
- Schweiz: empört über 1. bis 3.
- Schweiz: U-Haft dient auch präventien Zwecken.
Herzlichen Dank für die Informationen und Denkanstösse in diesem Blog – und ein Gutes Neues Jahr!
Was mir persönlich viel mehr Bauchweh bereitet, weil es uns auch als Juristen ganz direkt betrifft, ist diese sogenannte Durchsetzungsinitiative. Wenn diese angenommen wird, sind wir endgültig auf dem Weg zurück ins rechtsstaatliche Mittelalter… In diesem Sinne allen ein frohes, neues Jahr!
Last but not least: “Und zur Beschleunigung komme es nicht zuletzt deshalb, weil die Anwältinnen und Anwälte abkömmlicher seien, wenn sich ihre Klienten in Haft befänden.”
Vielleicht könnte man künftig die Anwälte auch gleich noch verhaften (wegen Kollusionsgefahr mit dem Beschuldigten), dann wären sie noch abkömmlicher. (Vorsicht: Satire!).
Dass die (Untersuchungs-)Haft (unter gewissen Voraussetzungen) auch für präventive Zwecke zulässig ist, hat allerdings nicht Herr Weder, sondern der Gesetzgeber entschieden (Art. 221 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 StPO).
Ich finde die Frage berechtigt, ob das Strafprozessrecht der richtige Ort ist, Präventionsmassnahmen bezüglich der Ausführungsgefahr zu treffen. Nur: Wäre es uns wirklich lieber, wenn bspw. die KESB in solchen Fällen Massnahmen anordnen könnte?
Vielen Dank für http://www.strafprozess.ch, eine wirkliche Hilfe und oft auch ein Sprachgenuss. Alles Gute im neuen Jahr mit möglichst vielen gfreuten Entscheiden.
Herzlichen Dank und die besten Wünsche in die Ostscheiz. Die guten Entscheide erwirkst ja regelmässig Du. Also bitte weiter so, ok!