Geldstrafe von CHF 111,000.00 gegen Raser?

Der Tages-Anzeiger berichtet hier über ein Verfahren vor einem Einzelrichter in Zürich gegen einen mutmasslichen Verkehrssünder. Der Staatsanwalt beantragt eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 740.00, was CHF 111,000.00 entspricht. Der Beschuldigte plädiert auf Freispruch, das Urteil steht noch aus.

Der drakonisch anmutende Strafantrag ist lediglich die Folge des neuen AT StGB. Die 150 Tagessätze entsprechen einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, was aufgrund des eingeklagten Sachverhalts und des Vorlebens des Beschuldigten nicht als aussergewöhnlich gelten darf. Die Höhe des Tagessatzes basiert auf den offenbar sehr komfortablen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Art. 34 Abs. 2 StGB).