Geldwäscherei-Rezept
Der Tages-Anzeiger hat kürzlich auf ein seit langem bekanntes, aber wohl nur äusserst selten praktiziertes Geldwäscherei-Rezept veröffentlicht, auf das ich hier lediglich verweisen will.
Einfach damit es klar ist: Das Rezept beschreibt keine Strafbarkeitslücke. Seine Anwendung ist strafbar und das Risiko, erwischt zu werden, dürfte nicht unerheblich sein.