Geleastes Auto als Tatwerkzeug eingezogen
Das Bezirksgericht Zürich hat laut NZZ Online vom 2.10.2004 die Einziehung eines BMW als Tatwerkzeug verfügt. Der Täter ist wiederum gemäss NZZ ein junger vorbestrafter “Schweizer serbischer Abstammung” und wird das Urteil weiterziehen. Dies ist ihm zwar nicht zu verargen, wird aber mit einiger Sicherheit ein höchstrichterliches Raser-Praejudiz schaffen, dass dann möglicherweise auch für Schweizer schweizerischer Abstammung Geltung beansprucht.
Als naechste Stufe auf dem Weg zu einer raserfreien Schweiz wird dann wohl die Strafbarkeit der Autohaendler zu prüfen sein, die solche Straftaten überhaupt erst ermöglichen und ohne jeden Zweifel auch in Kauf nehmen. Wenn wir schon dabei sind: wo hat der Raser eigentlich getankt? wer hat die Strasse gebaut?
Nein, so weit wird es dann wohl doch nicht gehen. Autos sind schliesslich nicht mit Hanf zu vergleichen und Autohaendler nicht mit schweizerischen Hanfbauern schweizerischer Abstammung.