Gemeingefährlich?

Gemäss NZZOnline ist ein als gemeingefährlich eingeschätzter Häftling aus einer Basler Klinik geflüchtet. Naja, so gefährlich wird er wohl nicht sein, denn unmittelbare Gefahr besteht offenbar nicht:

Die bernische Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug sehe trotz der Einschätzung des Häftlings als «gemeingefährlich» aber «keine unmittelbare Gefährdung der Öffentlichkeit», sagte Stephanie Zahnd, Co-Leiterin Spezialdienst, der Nachrichtenagentur SDA. Diese Einschätzung erfolge in Übereinstimmung mit den Fachleuten der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK).

Wie ist das zu erklären? Nun, die zuständige Fachkommission stuft praktisch alle als gemeingefährlich ein, die sich in der kleinen Verwahrung befinden. Die Beurteilung erfolgt in der Regel ohne persönliche Anhörung aufgrund der Akten. Das stellt einerseits sicher, dass die Therapie beliebig weitergeführt werden kann und damit eine Entlassung aufgeschoben wird. Für eine Entlassung, die nie stattfindet, trägt selbstredend niemand die Verantwortung. Entzieht sich dann ein Betroffener durch Flucht, liegt die Verantwortung bei der Anstalt. Die Vollzugsämter und Fachkommissionen können somit ruhig erklären, es bestehe keine unmittelbare Gefahr, denn sie tragen ja schliesslich nicht die Verantwortung für die Flucht.