Gerichte für EMRK-widrige Selbstentlastung?

Die Beratungen im Nationalrat wurden heute bei Art. 328 des Entwurfs unterbrochen. Die Wortprotokolle sind bereits online. Bemerkenswert ist, dass Bundesrat Blocher erfolgreich (150 : 1 Stimmern) eine Verbesserung für Untersuchungshäftlinge und damit die Schaffung einer Differenz zum Ständerat beantragt hat. Es geht um die Möglichkeit, einem Häftling eine Sperrfrist für Haftprüfungen aufzuerlegen. Ausgerechnet die Justiz hatte eine wahrscheinlich EMRK-widrige Sperrfrist von zwei Monaten gefordert und im Ständerat durchgesetzt. Aus dem Votum Blochers:

Wenn jemand in eine solche Haft kommt, hat er jederzeit die Möglichkeit, ein Haftentlassungsgesuch zu stellen. Das heisst, er kann geltend machen, die Gründe seien entfallen, nicht mehr vorhanden. Dann muss das Zwangsmassnahmengericht nochmals entscheiden. Nachher, wenn er das ein erstes Mal gemacht hat, kann das Zwangsmassnahmengericht, um querulatorische Einsprachen abzuwehren, gemäss dem Entwurf des Bundesrates bestimmen, dass der betreffende Beschuldigte während eines ganzen Monates kein Haftentlassungsgesuch mehr stellen kann. Der Ständerat hat dann auf Antrag von kantonalen Gerichten hineingeschrieben, dass dem Betroffenen ausnahmsweise eine Frist von zwei Monaten gesetzt werden könne. Wir haben uns damals nicht gewehrt. Wir haben geltend gemacht, der Bundesrat habe einen Monat genommen, weil wir nicht wissen, ob zwei Monate internationalem Recht, den Menschenrechten und den Grundwerten der Verfassung widersprechen. Die nationalrätliche Kommission hat wie schon der Ständerat diese Bestimmung genehmigt, ohne darüber zu diskutieren, und wir haben damals auch keinen Einspruch dagegen erhoben. Unterdessen haben wir festgestellt, dass das Risiko, dass dieser Artikel mit einer Frist von zwei Monaten internationalem Recht widerspricht, vor allem wenn er so allgemein gefasst ist und vom Bundesgericht aufgehoben wird. Wir sollten nicht eine Strafprozessordnung erlassen, von der wir nicht ganz sicher sind, dass sie mit den Menschenrechten und der internationalen Ordnung übereinstimmt.

Es ist davon auszugehen, dass der Nationalrat seine Beratungen morgen abgeschliessen kann.