Gescheiterter Putschversuch im Aargau

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau hat sich gemäss Bundesgericht zu Recht geweigert, einen angeblichen Putschversuch gegen einen Gerichtspräsidenten zu untersuchen (BGer 1B_266/2012 vom 03.10.2012). Ähnliche Vorwürfe waren bereits Gegenstand eines früheren Entscheids, den das Bundesgericht noch in Einzelrichterkompetenz und ohne Kostenfolgen für die Beschwerdeführerin erledigt hatte (BGer 6B_875/2010 vom 02.11.2010).  Zwar erhebt es auch diesmal keine Kosten, mahnt die Beschwerdeführerin aber in Dreierbesetzung ab und behält sich vor,

weitere Eingaben der Beschwerdeführerin, die den gesetzlichen Begründungsanforderungen klarerweise nicht genügen, ohne Weiterungen abzulegen (E. 1).

Warum löst das Bundesgericht das “Problem” nicht einfach über das sonst in der Justiz so beliebte Istitut der Kostensicherheit?