Gesetzwidrige Jugendhaft

Der Tages-Anzeiger machthier auf eine Studie des Bundesamts für Justiz (ich habe sie online nicht gefunden) aufmerksam, die unhaltbare Zustände beim Vollzug von Jugendstrafen feststellt:

Gemäss dem BJ werden die Vorgaben des neuen Gesetzes über den Strafvollzug Jugendlicher im Allgemeinen nicht respektiert. Im Jahr 2005 seien von 1005 Minderjährigen 726 im Gefängnis gewesen, 273 in speziellen Einrichtungen und 6 in Spitälern.

So what? Im Jugendstrafrecht wird ja nicht die Strafe, sondern die Erziehung in den Vordergrund gestellt und die klappt dank besonders ausgebildeter Jugendstrafverfolgern (sie werden oft als “Jugendanwälte” bezeichnet) auch ohne die Einhaltung von Gesetzen, die der Erziehung ohnehin nicht förderlich sind. Da fällt mir ein Satz ein, den ich von Eltern immer wieder zu hören bekomme:

Mein Sohn fühlt sich vom Jugendanwalt einfach nicht wirksam vertreten.

Eben. Der Jugendanwalt vertritt nicht und er straft nicht, er erzieht!