Gestärkte Rückzugsfiktion

Nachdem das Bundesgericht die Rückzugs- und Zustellungsfiktionen im Strafbefehlsverfahren nur mit Zurückhaltung angenommen hatte, erweitert es nun die Rückzugsfiktion, die dann gelten soll, wenn eine beschuldigte Person im Einspracheverfahren die Geldstrafe oder Busse bezahlt (BGE 6B_254/2020 vom 10.08.2020, Publikation in der AS vorgesehen). Es setzt sich dabei mit seinem früheren Entscheid 6B_372/2013 vom 23.08.2020 auseinander und klärt, wie dieser zu verstehen ist (vgl. dazu meinen damaligen Beitrag).

Und was war schon wieder das Ziel eines Strafverfahrens?