Gestohlene Bankdaten: keine Amtshilfe an Frankreich
Die Schweiz verweigert Frankreich die Steueramtshilfe im Fall eines in Frankreich steuerpflichten Ehepaars, das – Falciani sei’s gedankt – verdächtigt wird, in der Schweiz über ein nicht deklariertes Konto zu verügen (BGE 2C_1000/2015 vom 17.03.2017, Publikation in der AS vorgesehen). Das Bundesgericht erkennt diesmal einen Anwendungsfall von Art. 7 lit. c StAhiG.
Die Daten sind sicher nur kopiert worden – wenn da von „gestohlen“ spricht, will man irreführen…
Auch deshalb ist mir nicht ganz klar, wie der neue Entscheid zum letzten steht: https://www.strafprozess.ch/steueramtshilfe-gruppenersuchen-oder-einfach-nur-fishing/