Gestohlene Bankdaten: keine Amtshilfe an Frankreich

Die Schweiz verweigert Frankreich die Steueramtshilfe im Fall eines in Frankreich steuerpflichten Ehepaars, das – Falciani sei’s gedankt  – verdächtigt wird, in der Schweiz über ein nicht deklariertes Konto zu verügen (BGE 2C_1000/2015 vom 17.03.2017, Publikation in der AS vorgesehen). Das Bundesgericht erkennt diesmal einen Anwendungsfall von Art. 7 lit. c StAhiG.