Gewogen und für zu leicht befunden
Das Kantonsgericht Neuenburg hat eine Beschwerde gegen die Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen bei Ludovic Rocchi, einem Journalisten von “Le Matin”, gutgeheissen (vgl. meinen früheren Beitrag). Das Urteil ist soweit ersichtlich nicht online. Die Redaktion feiert es aber als Sieg der Pressefreiheit und hält dem Staatsanwalt hämisch den Spiegel vor. Sie hätte es ja auch einfach publizieren können, aber das kommt vielleicht ja noch.