Government Shutdown

Wie seit Jahren üblich schliesst die Verwaltung des Kantons Solothurn samt Justiz am 24. Dezember die Schalter für rund zwei Wochen. Das einzige, was in dieser Zeit läuft, sind die Fristen, die ja auch dann enden, wenn die Behörden die entsprechenden Eingaben erst nach dem Shutdown im neuen Jahr zur Kenntnis nehmen können. Fristen dienen ja mitunter nicht der Verfahrensordnung, sondern der Erziehung der Adressaten und der Entlastung der Behörden.

Gewisse Ämter scheinen den Shutdown nun tatsächlich zu nutzen, um ihren ohnehin lästigen “Kunden” noch rasch Verfügungen zuzustellen, offenbar in der nicht ganz unberechtigten Hoffnung, die eine oder andere Frist werde über die Festtage nicht rechtzeitig gewahrt. Leider wird dieses Potential noch nicht konsequent genug genützt. Deshalb hier ein paar Tipps, zumal es ja zumindest für die wenigen, die heute noch arbeiten, nicht zu spät ist:

  1. Anfechtbare Rechtsakte, die aller Wahrscheinlichkeit nach angefochten werden, ab November sammeln und erst am 24.12. verschicken.
  2. In der Rechtsmittelbelehrung irrtümlich eine zu lange Anfechtungsfrist angeben (Achtung: ist in der Regel nur zielführend, wenn die Adressaten anwaltlich vertreten sind).
  3. Richterliche (und behördliche) Fristen auf ein bestimmtes Datum legen, das in der Phase des Shutdowns liegt.
  4. Nach dem Shutdown eine Erfolgskontrolle durchführen, die Arbeitsentlastung berechnen und im Personaldossier vermerken lassen.

Frohes Fest!