Grenzwachtkorps übernimmt polizeiliche Aufgaben

Im Amtsblatt des Kantons Solothurn vom 18. Oktober 2013 ist eine Verwaltungsvereinbarung abgedruckt, die am 14. Oktober 2013 in Kraft getreten ist. Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei Solothurn und dem Grenzwachtkorps GWK und überträgt Letzterem an sich rein polizeiliche Aufgabenbereiche zur “selbständigen Erledigung”. Die technischen Einzelheiten der Zusammenarbeit sind in 22 Anhängen geregelt, die zwar integrierte Bestandteile der Vereinbarung sind, die aber weder im Amtsblatt noch in der Gesetzessammlung publiziert wurden.

Wer verfassungsrechtliche Bedenken gegen solche “Verwaltungsvereinbarungen” hat, soll doch bitte zuerst die Anhänge studieren und Art. 10 der Vereinbarung lesen, der den Einsatzraum des GWK ja massiv beschränkt:

Der Einsatzraum des GWK erstreckt sich auf die Bezirke Dorneck und Thierstein, die internationalen Züge und Züge mit Grenzbezug auf der Nord-Süd-Achse sowie auf Zügen mit Grenzbezug auf der Achse des Jura-Südfusses (jeweils inkl. unmittelbar dem Bahnverkehr dienende Orte wie Perrons, nicht aber das weitere Bahnhofsareal).

Böse Zungen behaupten zudem, dass auf den “Zügen mit Grenzbezug auf der Achse des Juras-Südfusses” wie bisher ohnehin nur dunkelhäutige Reisende betroffen sind, denen unsere Verfassungsordnung ja schliesslich auch egal ist.