Grober Verfahrensfehler
Heute berichtet auch die SonntagsZeitung (hier, kostenpflichtig) über die von der ehemaligen Eidg. Untersuchungsrichterin vordatierte Verfügung (s. dazu meinen Beitrag). Gemäss SonntagsZeitung muss sie nun auch damit rechnen, wegen Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 StGB) belangt zu werden.