Grundlose Präventivhaft – grundlose Ersatzmassnahmen

Was denken wohl Richter, die sich vom Bundesgericht folgendes anhören müssen (BGer 1B_155/2015 vom 27.05.2015):

Die Annahme von Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass die Beschwerdeführerin überhaupt die Möglichkeit hätte, ihrer Tochter Gewalt anzutun. Das ist vorliegend nicht der Fall.

Mir fällt nichts ein.