Grundsatzentscheid zum Quellenschutz
Das Bundesgericht hat gemäss sda. (abgedruckt etwa bei NZZonline) entschieden, dass das Schweizer Fernsehen SF den Strafverfolgungsbehörden die IP-Adresse des anonymen Verfassers eines Blogkommentars auf der SF-Homepage nicht herausgeben müsse (Art. 28a StGB):
Die Richter in Lausanne haben in ihrer Beratung vom Mittwoch nun entschieden, dass sich Medienhäuser grundsätzlich auch bezüglich der Verfasser von Kommentaren zu Blogs auf ihren Internetseiten auf diesen Quellenschutz berufen können.
Voraussetzung ist, dass der Kommentar ein Minimum an Information enthält. Dabei seien allerdings keine hohen Anforderungen zu stellen, zumal heutzutage bei gewissen journalistischen Formen die Abgrenzung zwischen Information und Unterhaltung nicht immer leicht sei.
Näheres lässt sich wohl erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung aus dem Entscheid ableiten, welche durchaus auch Unerfreuliches enthalten könnte. Ob ich mich für Kommentare auf diesem Blog auf den Quellenschutz berufen könnte …?
…Gelegenheitsjournalist oder nicht, das ist wohl die Frage:-)
Ich frage mich was die den mit IP’s anfangen wollen die ständig wechseln und vielfach gar nicht die echte ist, es gibt ja Proxies und VyprVPN für welche die wirklich böse Dinge schreiben wollen… 😉
Man unterschätze nicht die Strafverfolger und die Provider, welche nachverfolgen können, welcher Kunde wann mit welcher IP unterwegs war.
Mit VyprVPN ist ausgeschlossen, dass mein Provider weiss wo ich wann war und was ich grad transferiere, dass ich online bin und grad was übermittle ist das einzige was bekannt ist. Denn die Leitung ist von meinem PC aus bis in eines von zig Ländern komplett verschlüsselt, und alles inklusive DNS-Abfragen auf separate DNS-Server läuft über diesen Tunnel.
Ich habe VyprVPN gratis zu einem anderen Angebot dazu bekommen, man kann es aber auch einzeln haben, es ist quasi eine Internetverbindung in der Internetverbindung, eben ein VPN-Tunnel, da weiss der Provider noch weniger als wenn man per SSL auf seine Bank zugreift, denn da weiss er wenigstens dass ich bei der Bank bin, beim VyprVPN weiss er nicht mal wo ich grad bin, also perfekt eben.
Alternativ geht es auch per Proxychaining oder Proxy allgemein, da weiss der Provider zwar, dass ich grad auf einen Proxy zugreife jedoch nicht wohin ich darüber grad gehe (sofern alles verschlüsselt) der Beweis wo man grad wann war ist da also auch ziemlich aussichtslos, weil da verschlüsselt nicht festgestellt werden kann wo, wann man was genau macht. Noch schlimmer ist es wenn ohnehin grad parallel noch Downloads laufen und man parallel noch irgendwo ein solcher Kommentar schreibt, da alles verschlüsselt ist ja auch eine Trennung nicht mehr möglich.
Und das einfachste überhaupt ist ohnehin wenn man solche Dinge in einem Internetcafe erledigt oder über ein offenes WLAN oder ein gekapptes WLAN eines anderen, besonders letzteres ist dann noch gemein, weil die Spuren dann zu einem anderen führen.
Von meiner Stube aus sind schon gut 15 WLANs erreichbar und gut die Hälfte ist gar nicht oder sehr schlecht verschlüsselt, es scheinen sich also viele gar nicht bewusst zu sein, dass so die Gefahr besteht das Fremde über ihre Internetverbindung möglicherweise kriminelle Dinge erledigen.
Würde mich noch wunder nehmen, was da die Strafverfolger dann machen wollen, ist sicher noch eine dumme peinliche Situation wenn man bei einer unbescholtenen Familie landet bei der Verfolgung einer IP oder? *lol*
Produkte wie VyprVPN und Anonymizer usw. sind nicht ganz problemlos, weil man leider auch nicht wirklich weiss, was der angeblich ‘nette’ Dienstleister im Ausland mit den zu ihm getunnelten Daten dann tatsächlich unternimmt.
Einzig bei Open Source Projekten wie Tor kann der fachkundige Anwender sich vergewissern, dass eine hinreichende Aufteilung der Datenpfade einen gewissen Schutz vor Verwendung getunnelter Daten bietet, aber Tor ist leider meistens sehr langsam.
Tor ist auch nur eine Art Proxychaining wo zwischendurch verschlüsselt wird, allerdings ist auch Tor nicht mehr so sicher, in gewissen Ländern wurden die Endpunkte gekappert. Aber für so was, um was es hier eigentlich geht, ist es sicherlich noch ausreichend. 😉
Wir können doch davon ausgehen, dass auf strafprozess.ch ganz im Einklang mit dem BGE über Beschwerde wegen Verletzung des Datenschutzgesetzes vom 8. September 2010 (1C_285/2009 und 1C_295/2009) keine IP-Adressen aufgezeichnet werden, oder?
So sicher wie ich nicht mehr weiß, was ein Blogger darf, muss oder nicht darf.
Ach ja, fel.ch hat bereits klargetwittert, dass der Quellenschutz auf “Medienblogs” beschränkt sei.
Was ist ein Medienblog? Ist ein Blog nicht per se ein Medienblog wenn er irgendwelche Nachrichten bloggt? Oder was ist der Unterschied zwischen einem Medienblog und einem sonstigen Blog? Who cares, ein Blog ist ein Blog ist ein Blog ist ein… Mein Blog geht auch bald on, Probleme sind jetzt schon vorprogrammiert, denn ich kenne als Opfer keinen Täterschutz oder Datenschutz mehr… *lol* Ich könnte nun aber auch einfach behaupten ich betreibe eben ein Enthüllungsblog, so ala Wikileaks, dann ist ja auch alles wider gut oder? *lol*
@kj:
Es wäre ungemein beruhigend zu erfahren, dass in der Konfiguration von WordPress _dieses_ Blogs das Loggen der IPs von Kommentaren zuverlässig deaktiviert worden ist.
Logging wäre auch nur dann angebracht, wenn kj durch zuviel Spam in den Kommentaren belästigt wäre, wogegen in WordPress auch technische Mittel wie Captcha standardmässig verfügbar sind…
@kj:
Wenn die Antwort bezüglich der IP-Logs für die Kommentare ausbleibt, muss der vorsichtige Schreiber (von staatskritischen Auslassungen) hier immer über Proxy schreiben, so dass die gespeicherten IPs nicht zwangsläufig zum Absender führen. Schade!