Grundsatzentscheide?
Das Bundesgericht stellt heute zwei Entscheidungen online, die bereits am 29. Oktober 2009 ergangen waren, beide in Fünferbesetzung. Beide Urteile sind offenbar nicht zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen. Wieso die strafrechtliche Abteilung in Fünferbesetzung entschied, vermag ich nicht zu erkennen, zumal eine Beschwerde als aussichtslos qualifiziert wurde:
- BGer 6B_157/2009 vom 29.10.2009
- BGer 6B_172/2009 vom 29.10.2009
Es ist am BGer durchaus üblich, auf eine 5er Besetzung auszudehnen, wenn die Richter in 3er Besetzung nicht zu einem einstimmigen Urteil kommen, auch wenn es nicht um eine Grundsatzfrage geht.
Danke für den Hinweis. Dann kann aber die Beschwerde schlecht als aussichtslos qualifiziert werden, wenn sich nicht einmal die Richter einig sind, oder übersehe ich da wieder etwas?
Gerüchten zufolge wurde auch schon mal eine Beschwerde als aussichtslos angesehen, die im Stimmverhältnis 3:2 abgewiesen wurde…
Wahrscheinlich geht das so:
3er Besetzung: 2 dafür 1 dagegen (also muss eine 5er Besetzung her und man holt sich 2 aus dem passenden Lager) dann wird es dann wohl plötzlich 2 dafür 3 dagegen und schon stimmt das Ergebnis wieder.