Guido A. Zäch – Nichts Neues von der Verteidigung

Gerade 40 Minuten beanspruchte die Staatsanwältin für Ihre Replik auf das anderthalbtägige Plädoyer der Verteidigung, das sich hauptsächlich um die Mängel der Anklageschrift drehte. Dieser könne man nicht entnehmen, wer genau geschädigt worden sei und welchen Straftatbestand (ungetreue Geschäftsführung oder Veruntreuung) Zäch mit seinen Handlungen erfüllt haben soll. Überdies seien Ort, Zeit und nähere Umstände der Zäch vorgeworfenen Taten in der Anklageschrift nicht präzise festgehalten worden.

Das Anklageprinzip soll unter anderem sicherstellen, dass der Beschuldigte im Einzelnen erfährt, was ihm vorgeworfen wird – unabdingbare Voraussetzung jeder Verteidigung. Anderthalb Tage über nicht hinreichend bekannte Vorwürfe zu plädieren, könnte den Schluss nahelegen, dass die Anklage so unbestimmt nicht gewesen sein kann und dass die Verteidigung ihr eigenes Hauptargument gleich selbst widerlegt hat. Ungewohnt kritisch fällt denn auch die Berichterstattung in der NZZ aus, die von “endlosen Wiederholungen” oder “forschen Tönen” spricht. Das Urteil wird am Montag eröffnet.