Haftentlassung durch das Bundesgericht
In einem heute online gestellten Entscheid hat das Bundesgericht wieder einmal eine Haftbeschwerde gutgeheissen und die umgehende Haftentlassung angeordnet (BGE 1P.220/2006 vom 05.05.2006). Das Bundesgericht erachtete sämtliche besonderen Haftgründe als nicht erstellt bzw. die Aufrechterhaltung der Haft als unverhältnismässig. In solchen Fällen, die allerdings selten sind, bleibt dann trotz der zurückhaltenden Rechtsprechung des Bundesgerichts wirklich nur noch die sofortige Haftentlassung.