Haftrichter im Kanton Thurgau

Das Urteil vom 07.09.2005 (1P.500/2005) bedeutet wohl auch im Kanton Thurgau das Ende der (rechtmässigen) Haftanordnungen durch Untersuchungsrichter.

Der Kanton hatte das Problem natürlich auch erkannt (EGMR, H.B. v. Schweiz ist über vier Jahre alt) und es mit einer Weisung des leitenden Staatsanwalts vom 19. November 2004 an die Bezirksämter und das kant. Untersuchungsrichteramt zu lösen versucht. Mit dieser Weisung (ausgerechnet!) an das Untersuchungsrichteramt sollte die Weisungsgebundenheit der Untersuchungsrichter aufgehoben werden. Bereits dies erscheint als eher unbeholfen. Dass die Weisung des leitenden Staatsanwalts aber auch noch geltendes Gesetzesrecht (§ 4 Abs. 1 StPO TG) ausser Kraft setzen sollte, kann nur noch als blanke Missachtung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und des Verfassungsrechts qualifiziert werden.