Haftrichter Kanton Luzern
Nach einem zur Publikation vorgesehenen Urteil des Bundesgerichts vom 2. November 2004 : wird der Kanton Luzern wohl seine Strafrechtspflege anpassen müssen. Fast schon unglaubliches Zitat aus dem Entscheid: „Unbestrittenermassen hat hier der gleiche Amtsstatthalter die Haft angeordnet, die Untersuchung geführt, die Strafverfügung vom 13. September
2004 erlassen und die Strafsache (nach unterbliebener Annahme der
Strafverfügung durch den Angeschuldigten) anschliessend an das Amtsgericht Luzern-Stadt überwiesen.“ Der Kanton LU ist übrigens nicht der einzige, der die verfassungsmässigen Anforderungen an die Haftanordnungsverfahren nicht erfüllt. Die Schweiz ein Rechtsstaat?