Hafturteil innert angemessener Frist
Dass richterliche Haftentscheide zu begründen sind, dürfte bekannt sein. Das Bundesgericht hatte nun die Beschwerde eines Untersuchungshäftlings zu beurteilen, der im Berufungsverfahren inhaftiert und fast einen Monat lang in Sicherheitshaft genommen wurde, ohne einen begründeten Entscheid zu erhalten (BGer 1B_564/2011 vom 27.10.2011). Darin erblickt das Bundesgericht eine krasse Verletzung von Art. 31 Abs. 3 BV und Art. 232 StPO i.V.m. Art. 226 Abs. 2 StPO.
En l’espèce, la décision attaquée, datée du 30 septembre 2011, ordonne la mise en détention du recourant pour des motifs de sûreté, sans la motiver. Dans ses déterminations devant le Tribunal de céans, datées du 17 octobre 2011, la Cour de justice indique que l’arrêt est en cours de rédaction. A ce jour, le recourant se trouve en détention pour des motifs de sûreté depuis près d’un mois et aucune motivation de la mise en détention ne lui est parvenue. Il y a donc violation crasse de l’art. 31 al. 3 Cst. et de l’art. 232 CPP en lien avec l’art. 226 al. 2 CPP, lesquels exigent qu’une décision de mise en détention prise durant la procédure d’appel soit brièvement et rapidement motivée (E. 3.3).
Das Haftentlassungsgesuch weist das Bundesgericht dennoch ab und gibt dem Richter Gelegenheit, seinen Entscheid noch zu begründen.
Und was ist jetzt der Unterschied dazu, dass ich jemanden, den ich zB bei einer Straftat erwischt habe, einfach in meinem Keller 25 Tage eingesperrt lasse, statt ihn sofort der Polizei zu übergeben?
Wenn der Kerl ne Strafanzeige macht, bekomme ich dann auch eine Frist zur Begründung und er bleibt weiterhin in meinem Keller?
Immerhin ist im beschriebenen Beispiel die Sachlage ja so, dass der Haftentscheid unbegründet und offensichtlich somit gesetzeswidrig ist (also der Zustand). Trotzdem bleibt der Zustand zwangsweise aufrechterhalten.
Wo bleibt der Staatsanwalt, der gg den Haftrichter einen Vorführungsbefehl erlässt und ein Verfahren wg Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung eröffnet?
Eines Tages wird man über solche Bundesgerichtsentscheide (blabla machen aber den Häftling weiter illegal eingesperrt lassen) so denken wie man heutzutage über das Mittelalter oder das “dritte Reich” denkt. Eines Tages… Wer stimmt mir da zu?
Indem das Haftentlassungsgesuch abgelehnt wurde steigt der Anreiz dazu, diese wegzulassen, denn falls der Betroffene tatsächlich den riskanten und mühseligen Weg zum Bundesgericht beschreitet ist es ja immer noch früh genug zum Nachbessern…