Hanfparadies Frieswil?

Der Tages-Anzeiger berichtet hier über ein scharf bewachtes Hanffeld in Frieswil BE, auf dem Pflanzen im Wert von angeblich CHF 50 Mio. stehen sollen. Dass die Polizei nicht einschreitet, ist angesichts der Repression der vergangenen Jahre bemerkenswert. Sie erklärt ihre Passivität gemäss TA wie folgt:

Der Anbau von Hanf an sich – auch mit hohem THC-Gehalt – ist nicht verboten.

Ein Untersuchungsrichter ist anderer Auffassung und lässt sich wie folgt zitieren:

Legal ist lediglich der Anbau von Hanf mit einem THC-Gehalt von unter 0,3 Prozent. Dies machten Urteile des Bundesgerichts klar. «Hat die Pflanze einen höheren THC-Gehalt, so ist der Anbau verboten», sagt Peter Müller, Drogenuntersuchungsrichter des Kantons Bern. Dann habe die Polizei den Auftrag, einzuschreiten und das Feld auf Anordnung der Untersuchungsbehörden zu beschlagnahmen. Ob ein Gericht den Hanfbauer bestrafen kann, ist laut Müller aber eine zweite Frage: «Das muss man im Einzelfall umfassend abklären und unter anderem prüfen, ob der Hanf für den Drogenkonsum bestimmt ist.»

Was der UR nicht erklärt ist, wieso denn die Untersuchungsbehörden nicht einschreiten. Das Gesetz (Art. 8 BetmG) lautet übrigens wie folgt:

Die folgenden Betäubungsmittel dürfen nicht angebaut, eingeführt, hergestellt oder in Verkehr gebracht werden:
a. (…);
b. (…);
c. (…);
d. Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung und das Harz seiner Drüsenhaare (Haschisch).

Weitere Informationen zum Hanffeld in Frieswil liefern die Hanffreunde VSHF hier inkl. Fotodokumentation.