Hanfwürfel als Gefahr für die Sicherheit von Menschen
Das Bundesgericht bestätigt erneut, dass Hanf die Sicherheit von Menschen gefährden kann und damit im Sinne von Art. 69 Abs. 1 StGB einziehungsfähig ist (BGer 1B_294/2012 vom 13.08.2012)
Hanfprodukte, die gemäss geltendem Recht als illegale Betäubungsmittel einzustufen sind, gefährden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts die Sicherheit von Menschen (E. 5).
Alkohol kann die Sicherheit von Menschen und Tieren ebenfalls gefährden.
Trotzdem ist es FREI zu kaufen und es gibt immer noch mehr Tode.
Wenn Ihr schon gegen “HARTE DROGEN” seid, dann verbietet die Herstellung und den Genuss von Alkohol.
Würde aber keiner von euch machen weil Ihr ja sonst auf ein Haufen Steuern verzichten müsstet und die Existenzgrundlagen von Millionen zerstören würdet.