Hat Amnesty doch Recht?
In Weiningen hat ein Dorfpolizist einen Streit zwischen Jugendlichen an einem Dorffest mit einem Warnschuss aus seiner Dienstwaffe schlichten wollen. Darüber berichtet heute die NZZ. Der Polizist wurde sofort freigestellt und mittlerweise entlassen. Strafrechtliche Folgen hatte die Schussabgabe aber keine:
Die Untersuchung habe ergeben, dass der Dorfpolizist den Warnschuss zu recht abgegeben habe. Strafrechtliche Folgen habe die Schussabgabe nicht.
Das ist nur eines von vielen Beispielen, über die auch ich hier schon berichtet habe (s. unten). So falsch liegt Amnesty (s. meine beiden Beiträge hier und hier) wohl doch nicht.
Hier noch ein paar Beispiele über fragwürdige Polizeimethoden und ihre Folgen aus früheren Beiträgen:
- Polizeibefragung mit Sack über dem Kopf
- Die Verfolgungsjagd geht weiter
- 40 Verhaftungen, keine Fichen
- Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl – Regel oder Ausnahme?
- Polizei will Justiz in die Pflicht nehmen
- Polizisten freigesprochen
- Genfer Polizisten verwarnt
- Polizeischutz nach St. Galler Art
- Legale und illegale Auskunftsbegehren
- Freispruch für Stadtpolizisten (Tages-Anzeiger)