Hausdurchsuchung bei der Bundeskriminalpolizei

Bisher habe ich wenig zum Fall Tinner gebloggt (hier und hier). Aber was heute passiert ist, kann nicht unerwähnt bleiben.

Die kürzlich auf wundersame Weise aufgetauchten Tinner-Akten sollen nach Auffassung des Bundesrats vernichtet werden. Damit nicht einverstanden ist der Untersuchungsrichter, der die Voruntersuchung gegen die Gebrüder Tinner leitet. Er hat den Bundesrat daher mittels Verfügung aufgefordert, ihm die Akten herauszugeben. Der Bundesrat weigerte sich in einem Brief an den Untersuchungsrichter. Dieses Schreiben übermittelte der Untersuchungsrichter als Beschwerde dem Bundesstrafgericht, das sofort reagiert und festgestellt hat, der Bundesrat dürfe sich der Herausgabe der Akten nicht widersetzen. Tue er dies trotzdem, seien die ordentlichen Zwangsmassnahmen anzuordnen.

Genau dies hat der Untersuchungsrichter getan, indem er mit der Kantonspolizei Bern die Räumlichkeiten der Bundeskriminalpolizei durchsucht und den Schlüssel zu den angeblich so brisanten Dokumenten sichergestellt hat.

NZZ und Tages-Anzeiger berichten bereits darüber. In einem ersten Kommentar regt sich die NZZ über den Entscheid des Bundesstrafgerichts auf, das dem Untersuchungsrichter unnötigerweise den Weg gewiesen hat.

Wie das alles rechtlich einzuordnen ist, wage ich hier nicht zu entscheiden. Erste Expertenmeinungen, die etwa im NZZ-Kommentar zitiert werden, sind nicht sehr erhellend.

Der Fall zeigt aber zumindest, dass die faktische Macht der Strafuntersuchungsbehörden unkontrollierbar ist. Es herrscht Unordnung im Hause Schweiz.