Hausdurchsuchung bei Jan Ullrich
Wie die NZZ berichtet, wurde das Wohnhaus von Jan Ullrich durchsucht. Die Durchsuchung fand im Rahmen eines Verfahrens der Bonner Staatsanwaltschaft amtshilfeweise in der Schweiz statt. Interessant daran ist u.a. die Begründung des Betrugsverdachts:
Es bestehe der Verdacht, dass die Beschuldigten ihren Vertragspartner mit der Einnahme unerlaubter Mittel getäuscht hätten. Auf diese Weise hätten sie Geld erhalten, das der Sponsor bei Kenntnis der Dopingmethoden nie gezahlt hätte.
Jedenfalls nach schweizerischem Recht dürfte der Betrug offensichtlich nicht erfüllt sein. Jedenfalls müsste Art. 146 StGB ziemlich akrobatisch ausgelegt werden, um den Tatbestand als erfüllt qualifizieren zu können.
D.h. es hätte u.U. keine Amtshilfe geleistet werden dürfen?