Hausdurchsuchung im Goetheanum
Nach einer Darstellung auf der Website des Goetheanum fanden am 6. März 2007 in Dornach umfangreiche Durchsuchungen und Beschlagnahmungen durch die Straatsanwaltschaft Solothurn statt. Aus der Darstellung:
Wie sich herausstellte, hatten Angehörige der Gruppierung „Gelebte Weihnachtstagung“ (GWT) bereits im Sommer 2006 eine Strafanzeige gegen die Mitglieder des Vorstandes eingereicht und darin den Vorwurf der Veruntreuung im Zusammenhang mit vergangenen Prozeßkosten erhoben. Dem ersten Durchsuchungsteam folgten zwei weitere, so daß bald über 40 Beamte im Archiv des Goetheanum, den Büros der Vorstandsetage sowie der Finanzbuchhaltung Akten sichteten, in Kisten verstauten, sowie Schubladen durchforsteten und Computerdaten kopierten. Das unwirkliche Treiben dauerte den ganzen Tag und die Mitarbeitenden fragten sich, wie eine Anzeige der bekannten Randgruppe den Anlaß für solch ein Aufgebot in solchem Ausmaß geben kann. Prof. Dr. Christian Brückner, der Anwalt des Goetheanum traf gegen 9.30 Uhr am Goetheanum ein und vermutete schon bald, daß die Durchsuchung in keinem Verhältnis zur Lage der Tatsachen stand. Parallel zur Durchsuchung wurden die Mitglieder des Vorstandes viele Stunden zu Fragen der Entscheidungswege und Details des Konstitutionsprozesses einzeln vernommen. In vielen Fragen spiegelte sich die Sichtweise der GWT wieder. Am Abend, als es am Goetheanum wieder still wurde, trafen nach und nach die Vorstandsmitglieder ein und berichteten von ihren Verhören. Es stellte sich heraus, dass die Fragen sich im wesentlichen darauf bezogen, ob die Vorstände persönlich für die Kosten in den Auseinandersetzungen um die Konstitution aufzukommen haben oder ob es legitim sei, dass sie von der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft bezahlt werden, obwohl sie in mancher gerichtlichen Auseinandersetzung nicht direkt als Beklagte angesprochen war. Aus diesem Zusammenhang ergab sich der Vorwurf der „ungetreuen eschäftsführung“ oder gar der „Veruntreuung“.