Hausdurchsuchung nach SVG-Delikt

Der Tages-Anzeiger berichtet online über eine Hausdurchsuchung, deren Sinn kaum nachzuvollziehen ist, dies aber ja auch nicht muss. Der Rechtsstaat Schweiz hat sich bekanntlich dazu entschlossen, den Strafverfolgungsbehörden faktisch „carte blanche“ für Hausdurchsuchungen und andere Zwangsmassnahmen zu erteilen. Kein Vieraugenprinzip, kein Richtervorbehalt, keine wirksame nachträgliche Kontrolle; bloss die Hoffnung, dass Staatsanwälte schon wissen werden, was sie tun.