Hausdurchsuchungen durch die Weko

Die Ausgabe 1/2006 von “Relevantes im Kartellrecht” (“relevant” ist eine Dienstleistung von Swisslex/Westlaw) berichtet über erste Hausdurchsuchungen nach schweizerischem Kartellrecht und empfiehlt, dass sich Unternehmen auf solche Hausdurchsuchungen vorbereiten. Die gesetzliche Grundlage findet sich in Art. 42 Abs. 2 KG bzw. für den vorliegenden Fall in Art. 42a KG).

Die Medienmitteilung der Weko finden Sie hier.