Hausdurchsuchungen gegen Schwarzseher
DIGITALFERNSEHEN.de berichtet hier darüber, dass die Zahl der Schwarzseher in der Schweiz zunehme. Aus strafprozessualer Sicht interessant ist aber in erster Linie die Meldung über die Zahl der Hausdurchsuchungen:
Zwischen 2005 und 2007 stieg die Zahl der Hausdurchsuchungen von 88 auf 111 an.
Dass gegen Schwarzseher überhaupt Hausdurchsuchungen möglich sind, zeigt eindrücklich, wie dieses Land mit dem verfassungsmässigen Schutz der Privatsphäre seiner Bürger umgeht. In den Medien News von persönlich Verlags AG ist darüber noch folgendes zu lesen:
Zu diesem Mittel kann das Bakom greifen, wenn Radio- und Fernsehkonsumenten behaupten, sie hätten kein entsprechendes Gerät — obwohl das Gegenteil der Fall ist. […]. “In den meisten Verfahren wurden Bussen bis maximal 5000 Franken verteilt”, sagt Bakom-Sprecher Bernhard Bürki.
Dass möglicherweise nicht alle Hausdurchsuchungen legal sind, zeigt einer meiner früheren Beiträge.