Heer in woz

Allen wärmstens empfohlen, die sich für stationäre Massnahmen interessieren, sei ein Interview mit Frau Oberrichterin und Professorin Marianne Heer in der woz.

Weil hier besonders die Rolle der Anwälte interessiert, zitiere ich das Wichtigste dazu:

Hat es einen Einfluss auf die Entscheide, wenn die Gutachter vor Gericht erscheinen?
Nach meiner Erfahrung hat es vermutlich in nahezu fünfzig Prozent der Fälle den Entscheid beeinflusst. Die Beiträge der Anwälte sind extrem wertvoll. Die Psychiater sind vielleicht genervt, wenn die andere Disziplin ihre Arbeit infrage stellt. Mittlerweile haben aber auch diese Leute gelernt, mit der juristischen Argumentation umzugehen.

Werden die Gutachter immer vorgeladen?
Nein. Das passiert primär, wenn ich mit einem Gutachten nicht zufrieden bin. Wenn ich ganz unzufrieden bin, muss ich es zurückweisen, wenn ich aber Ergänzungsfragen, Unklarheiten habe, dann lade ich den Gutachter vor. Wir haben leider nicht immer so kämpferische Anwälte, die solche Anträge stellen.

Die könnten das verlangen?
Klar. Zum Teil klagen sie, dass sie zu wenig von der Materie verstehen. Dann muss man sich halt spezialisieren. Ich finde, da liegt bei den Anwälten eine ganz grosse Verantwortung.

Genauso ist es.